Während die Einreise nach Südkorea die letzten zwei Jahre einfach ablief, müssen Reisende aus Deutschland und der Schweiz bald wieder ein Visum beantragen.

Ab 2025 gibt es eine wichtige Änderung für alle, die nach Südkorea reisen möchten. Ab nächstem Jahr ist die Einreise nach Korea, wie FVW berichtet, nur noch mit einem elektronischen Visum, der sogenannte Korea Electronic Travel Authorization (K-ETA), möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Visum muss mindestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden
  • Die visumsfreien Jahre 2023 und 2024 waren auf eine Tourismus-Kampagne zurückzuführen
  • Das digitale Visum ermöglicht einen genehmigten Aufenthalt zwischen 30 und 180 Tagen

Die Visit Korea Kampagne wird nicht verlängert

Vor zwei Jahren wurde das für Südkorea benötigte elektronische Visum für einige Staaten abgeschafft, doch ab nächstem Jahr kehrt diese Regelung zurück. Die Abschaffung des Visums war Teil der „Visit Korea Year 2023 – 2024“ Kampagne und sollte mehr Touristen in das Land locken. Die visumfreie Einreise war jedoch von Anfang an bis zum 31. Dezember 2024 befristet, und nun steht fest: Eine Verlängerung wird es nicht geben.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einreise nur noch mit einem Visum genehmigt

Die Befreiung galt für Bürger aus über 67 Ländern. Darunter auch Deutschland und die Schweiz. Zwar wäre eine Verlängerung der visumfreien Einreise möglich gewesen, jedoch erleichtert das E-Visum nicht nur die Einreisekontrollen vor Ort, sondern es erhöht auch die Sicherheit innerhalb des Landes. Österreichische Staatsbürger können jedoch auch nach Ende der Kampagne 90 Tage visumfrei in Südkorea verbringen.

Wie beantrage ich ein Visum?

Alle Reisenden zwischen 17 und 65 müssen für das digitale Visum 7,50 Euro bezahlen. Wer jünger oder älter ist, ist muss nichts für die Genehmigung bezahlen. Die digitale Einreisebescheinigung muss mindestens drei Tage vor Abflug beantragt werden. Nach der Genehmigung ist diese für drei Jahre beziehungsweise bis Ablauf des Reisepasses gültig. Nachdem das Visum genehmigt wurde, ist ein Aufenthalt von 30 bis 180 Tagen möglich. Die exakte Dauer des erlaubten Aufenthalts hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden ab. Für EU-Bürger und Staatsangehörige der Schengen-Staaten gilt die Erlaubnis für 90 Tage. Beantragen könnt Ihr das Visum auf der offiziellen Webseite der Regierung.

Auch Großbritannien führt 2025 eine E-Visum-Pflicht (ETA) ein, während Japan bis 2030 mit dem sogenannten JESTA-System nachzieht. Südkorea, Großbritannien und Japan orientieren sich dabei am US-amerikanischen ESTA-System, das als Vorreiter für digitale Einreiseverfahren gilt.

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Autor

Anna ist Studentin und immer auf der Suche nach einem neuen Abenteuer. Sie ist nie lange an einem Ort und ist immer bereit neue Länder und Kulturen kennenzulernen. Dafür kommt ihr ihr Tourismusstudium sehr entgegen. In ihrer Freizeit sucht sie nach dem nächsten Reiseziel und lässt ihrer kreativen Seite freien Lauf.

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