suchBei einer Flugverspätung kommt es immer wieder vor, dass die Airlines die Schuld von sich weisen und auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Doch was ist ein außergewöhnlicher Umstand und was steht einem Passagier in so einem Fall dennoch zu?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Guide zu den Fluggastrechten bei außergewöhnlichen Umständen.

Außergewöhnliche Umstände – was zählt dazu?

Ein außergewöhnlicher Umstand liegt dann vor, wenn es zu einer Verspätung einer einer Annullierung eines Fluges kommt und das Luftfahrtunternehmen daran keinerlei Schuld trägt. Zudem muss auch gegeben sein, dass die Airline diese Verspätung nicht beeinflussen kann. Leider gibt es keine genauere Definition was dazu zählt, sondern lediglich eine Konkretisierung. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt bei einer plötzlichen politischen Instabilität vor oder auch bei Sicherheitsrisiken wie beispielsweise Vogelschlag.

Auch besondere Wetterphänomenen, wie ein Vulkanausbruch oder plötzlicher Schneefall in unüblichen Regionen oder ein unvorhergesehener Streik zählen hierzu. Relevant ist beispielsweise bei den Wetterphänomenen allerdings, dass die Airline diese nicht vorhersehen konnte.

Wenn allerdings beispielsweise im Januar in München Schnee fällt, dann zählt dies nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Auch zählt nicht jeder Streik direkt als außergewöhnlicher Umstand. Ist der Pilotenstreik beispielsweise seit mehreren Wochen angekündigt und die Airline hätte die Möglichkeit gehabt, eine Alternative zu bieten, so liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor. Die Airline ist außerdem immer noch in der Pflicht, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um Euch an Euer Ziel zu bringen. Auch ein sogenannter wilden Streik gilt laut einem aktuellen Umstand nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Wer ist in der Beweispflicht?

Normalerweise ist derjenige, der einen gesetzlichen Anspruch durchsetzen möchte in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass ihm durch ein bestimmtes Verhalten ein Nachteil entstanden ist. Dies trifft auch auf mögliche Entschädigungszahlungen zu. Bedeutet also, dass immer der Fluggast in der Beweispflicht ist, nachzuweisen, dass er zu spät gelandet ist und deshalb einen Schaden erlitten hat. Hier gibt es jedoch eine kleine Abweichung. Wenn Ihr eine Entschädigung anfordert und die Airline sich weigert und die Flugverspätung oder Annullierung des Fluges mit einem außergewöhnlichen Umstand begründet, so ist die Airlines in der Pflicht diesen Umstand nachzuweisen. Dazu reicht eine grobe Beschreibung nicht aus.

Sollten beispielsweise ungünstige Wetterbedingungen vorgelegen haben, so ist dies noch nicht Nachweis genug. Die Airline muss nun belegen, warum dieser Umstand zu einer Beeinträchtigung geführt hat und muss belegen, wieso der Start oder die Landung unmöglich gewesen ist. Lasst Euch also nicht mit einer flappsigen Antwort, dass ein außergewöhnlicher Umstand herrschte abspeisen, sondern fordert einen genauen Nachweis an.

Was steht mir bei einem außergewöhnlichen Umstand zu?

Die nachfolgenden Regeln gelten erst einmal nur, wenn Ihr von der EU-Verordnung geschützt seid. Diese schützt alle Passagiere, die entweder mit einer beliebigen Airline in der EU abfliegen oder in der EU landen und mit einer Airline unterwegs sind, die Ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat. Ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Airline dann von Entschädigungsleistungen. Ihr könnt also bei einer Flugverspätung die durch einen außergewöhnlichen Umstand begründet ist, keinerlei Ausgleichsleistung einfordern. Dennoch stehen Euch weiterhin Unterstützungsleistungen am Flughafen zu.

Die Airline muss also, egal welcher Grund für die Verspätung vorliegt, für Mahlzeitungen und Erfrischungen sorgen. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei Verspätungen ohne außergewöhnliche Umstände. Ihr erhaltet also kostenlose Getränke, Mahlzeiten und die Möglichkeit, kostenfrei zwei Telefonate zu führen oder Mails ab zu schicken, wenn Euer Flug mit einer Distanz bis maximal 1.500 Kilometer mehr als zwei Stunden verspätet ist. Liegt Eure Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer gibt es diese Leistungen nach drei Stunden Wartezeit und bei Flügen mit mehr als 3.500 Kilometer erst ab vier Stunden Wartezeit.

Wartet Ihr mehr als fünf Stunden, so könnt Ihr vom Beförderungsvertrag zurücktreten und Euch den Flugpreis erstatten lassen. Sollte der Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben werden, so muss die Airline für eine Übernachtung im Hotel sowie den Transfer aufkommen.

Außergewöhnlicher Umstand – nur eine Ausrede?

Liefert die Airline Euch keinerlei stichfeste Beweise, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, so könnt Ihr natürlich trotzdem versuchen eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Hierzu könnt Ihr Euch beispielsweise an ein Fluggastrecht-Portal wie Flightright wenden. Diese haben einen deutlich besseren Einblick und können auch auf Daten zugreifen, zu denen Ihr keinen Zugang habt.

Dadurch kann überprüft werden, ob tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorlag oder nicht. Das praktische an Flightright: Ihr zahlt nur im Erfolgsfall. Hiervon nimmt sich Flighright zwischen 20 und 30 Prozent der erzielten Entschädigung als Provision heraus, sodass Ihr aus einer ursprünglichen Entschädigung von 600 Euro am Ende 414 Euro ausgezahlt bekommt. Dies ist natürlich ein stattlicher Anteil, jedoch gebt Ihr mit dem Geld auch sämtliche Arbeit ab. Gerade wenn Airlines sich weigern zu zahlen oder in Ausflüchten verlieren oder Euch ignorieren, kann sich dieser Weg definitiv lohnen.

Fazit zu Fluggastrechten bei außergewöhnlichen Umständen

Leider ist die Definition für außergewöhnliche Umstände recht schwammig, weshalb viele Airlines diesen Grund gerne vorschieben, um keine Entschädigungsleistungen zahlen zu müssen. Am Flughafen ist die Airline jedoch dennoch verpflichtet Euch Unterstützung anzubieten. Hinterher solltet Ihr Euch genaue Nachweise für den außergewöhnlichen Umstand vorlegen lassen und wenn die Airline dazu nicht in der Lage ist, sich aber dennoch weigert zu zahlen, den Fall an einen Anwalt oder ein Fluggastrecht-Portal abgeben.

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Autor

Leos Begeisterung für Flugzeuge und Reisen geht noch weit über seinen Beruf hinaus. So versucht er bereits seit vielen Jahren die besten Luxusreisen zu guten Preisen zu finden und möchte dies nun auf reisetopia mit euch teilen.

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