Die Fahrgastrechte bei der Bahn sollte jeder Zugreisende kennen. Diese sichern Euch im Fall einer Zugverspätung, Ausfall oder Anschlussverlust gewisse Rechte zu. Unabhängig vom Grund der Verspätung erhaltet Ihr bei einer verspäteten Ankunft am Zielort eine finanzielle Entschädigung. Zudem werden unter Umständen auch Kosten für Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel übernommen.

Hintergrund zu den Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen

Seit dem Jahr 2009 gelten in Deutschland und allen weiteren Ländern der Europäischen Union die Fahrgastrechte, die auch als “europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr” definiert sind und bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (also nicht nur bei der DB) gültig sind. Seit einigen Jahren ist der Grund der Verspätung bzw. des Ausfalls für Eure Ansprüche irrelevant. Auch bei durch höhere Gewalt verursachten Unregelmäßigkeiten könnt Ihr die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Welche und wie viel Entschädigung gibt es?

Anders als bei den Fluggastrechten bei Verspätungen und Ausfällen, die pauschale Geldbeträge je nach Entfernung vorsehen, richtet sich die Höhe der Entschädigung bei Zugfahrten in der Regel nach dem Fahrkartenwert, also dem gezahlten Preis für eine Fahrkarte. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihr ein Sparangebot oder einen Flexpreis für Eure Fahrt erworben habt. Entschädigungen für Onlinetickets können in der App “DB Navigator” beantragt werden.

Als Verspätung wird die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort der Fahrkarte definiert. Hierbei gibt es folgende Prozentsätze, aus denen die Höhe der Erstattung ermittelt wird:

  • Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten: 25 Prozent Erstattung
  • Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten: 50 Prozent Erstattung

Beispiel hierzu: Ihr habt einen Flexpreis für eine Strecke zu einem Preis von 80 Euro erworben. Durch einen umgefallenen Baum, der auf den Gleisen liegt, entsteht Euch eine Verspätung an Eurem Zielort von 130 Minuten. In diesem Fall steht Euch also eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises zu – folglich habt Ihr eine Anspruchsforderung von 40 Euro gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen.

DB Bahn ICE 3 München Hbf
Fahrgastrechte gelten bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen

Mit Zeitkarten, zum Beispiel der BahnCard 100, werden pauschale Entschädigungsbeträge je Fahrgastrechtfall ausgezahlt. Diese betragen für die BahnCard 100 10 Euro (2. Klasse), bzw. 15 Euro (1. Klasse), bei anderen Zeitkarten ist der Betrag deutlich geringer.

Bei einer abzusehenden Verspätung von einer Stunde am Zielort und mehr, ist ferner ein Rücktritt von der Fahrt möglich. Hier kann die Erstattung des vollen Fahrpreises bzw. des Fahrpreises für den nicht genutzten Abschnitt beantragt werden. Zudem können Kosten für die Fahrt zurück zum Start vom Bahnunternehmen eingefordert werden.

Zusätzlich zu diesen Ansprüchen gibt es ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort noch folgende Optionen für den Fahrgast:

  • Fortsetzung der Fahrt über eine andere Strecke, als ursprünglich gebucht
  • Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dadurch die Verspätung am Zielort reduziert wird
  • Fahrt mit einem anderen Zug, der nicht reservierungspflichtig ist (z.B. Nutzung eines ICEs, obwohl Fahrkarte nur für einen IC, gilt allerdings nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie Ländertickets)

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass auch nicht genutzte Sitzplatzreservierungen erstattet werden. Fällt der gebuchte Zug aus oder verpasst Ihr einen Anschlusszug, auf dem Ihr einen Sitzplatz gebucht habt, wird Euch die Gebühr in Höhe von 4,00 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 5,30 Euro (1. Klasse) erstattet. Auch dann, wenn die Platzkarte im Ticketpreis inkludiert war.

Beachtet bitte, dass die Fahrgastrechte grundsätzlich nur gelten, sofern es sich um eine durchgehende Verbindung auf einer Fahrkarte handelt. Verpasst Ihr den auf einem separaten Ticket gebuchten Anschlusszug, habt Ihr in aller Regel keinen Anspruch auf die Fahrgastrechte. Eine Ausnahme bieten hier zum Beispiel internationale Verbindungen, die oftmals nicht auf einem einzigen Ticket gebucht werden können. Hier besteht im europäischen Railteam Verbund eine Vereinbarung (“HOTNAT”), dass Ihr bei Anschlussverlust zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen einer grenzüberschreitenden Verbindung auch den nächsten, verfügbaren Zug ab dem ursprünglich gebuchten Umsteigebahnhof wählen könnt. Eine monetäre Entschädigung aufgrund des Anschlussverlustes ist aber nicht vorgesehen.

TGV Duplex Straßburg
gewisse Fahrgastrechte auch bei grenzüberschreitenden Fahrten

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer damit verbundenen Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr bzw. bei nicht erreichen des Fahrtziels kann zudem auf eine Alternativbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) zurückgegriffen werden, sofern das zuständige Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Hier erstattet das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.

Ist ein Erreichen des Fahrtziels am selben Tag nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar (z.B. durch eine immense Verspätung), kann zudem auf eine Hotelübernachtung zurückgegriffen werden. Die Kosten in angemessener Höhe trägt das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sofern diese über ein Fahrgastrechte-Formular eingereicht werden.

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Hotelübernachtung bei nicht erreichen des Fahrtziels am selbe Tag möglich

In derartigen „Ausnahmefällen“ empfiehlt sich aber stets der sofortige Gang zur DB-Information, sofern diese am Bahnhof vorhanden ist. Alternativ können hier auch die Zugbegleiter weiterhelfen. Meist werden hier auch direkt Taxi- und Hotelgutscheine in geschilderten Fällen herausgegeben, wodurch Ihr nicht in Vorkasse treten müsst. Solltet Ihr Auslagenersatz beantragen, ohne vorab am Bahnhof oder im Zug nach einem Gutschein gefragt zu haben, kann die Erstattung verweigert und gemindert werden.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Für alle Ansprüche, die durch Zugverspätungen und -ausfälle entstehen, ist ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular vorgesehen. Dieses ist in ausgedruckter Form und mit einem frankierten Rücksendeumschlag grundsätzlich in allen Verkaufsstellen der DB sowie von dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen erhältlich. Auch das Zugpersonal sollte stets genügend Fahrgastrechte-Formulare zum Austeilen bei der Fahrkartenkontrolle bereithalten. Letzteres ist leider nicht immer der Fall.

Weiterhin könnt Ihr das Fahrgastrechte-Formular auch auf der Seite der DB als .pdf-Datei herunterladen und direkt am Computer ausfüllen sowie anschließend zum Unterschreiben ausdrucken. Hier findet Ihr den frankierten Rückumschlag zum Download, mit dem eine kostenlose Einsendung möglich ist.

Alternativ könnt Ihr auch einen schriftlichen, formlosen Antrag ohne Zuhilfenahme des Formulars stellen. Dies ist besonders bei komplizierten Sachverhalten, die auf dem Formular nicht hinreichend abgebildet werden können, anzuraten. Auch für das Einreichen von mehreren Fällen auf einmal (bspw. für Zeitkarten) empfiehlt sich ein eigenformuliertes Schreiben statt zahllose Formularausdrucke.

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Ausfüllen des Fahrgastrechte-Formulars

Grundsätzlich sollte das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit folgenden Dokumenten zusammen versendet werden:

  • Originalbelege/Fahrkarten (bei Online- bzw- Handy-Tickets sind diese ausgedruckt beizulegen)
  • ggf. Belege für entstandene Zusatzkosten wie Taxirechnung, Hotelrechnung oder neue Fahrkarte

Das ausgefüllte Fahrgastrechteformular mit den erforderlichen Unterlagen könnt Ihr dann in einem DB Reisezentrum oder bei einer DB Information zur Weiterleitung abgeben. Alternativ könnt Ihr es auch an folgende Adresse per Post senden (beim durch die Bahnunternehmen herausgegebenen Formulare inkl. Rücksendeumschlag ist die Adresse vorausgefüllt):

Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main

Eine Bearbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats. Ich habe hier allerdings auch schon deutlich schnellere als auch langsamere Bearbeitungszeiten erlebt. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand bietet das Servicecenter eine kostenpflichtige Hotline an.

Bei direkt im Zug bestätigten Verspätungen (durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte, idealerweise auch auf dem Formular) kann auch eine direkte Auszahlung der Entschädigung im DB-Reisezentrum erfolgen. Entscheidet Ihr Euch vor Ort für einen Gutschein statt eine Barauszahlung, gibt es aktuell sogar einen Bonus in Höhe von 20 Prozent. Bei Handy-Tickets, grenzüberschreitenden Fahrtkarten, Zeitkarten, Erstattung von Aufwendungen, usw. ist aber zwingend eine Einsendung an das Servicecenter Fahrgastrechte nötig.

Beachtet bitte, dass Entschädigungsbeträge von unter 4 Euro grundsätzlich nicht ausgezahlt werden. Es können aber mehrere Fälle auf einmal eingereicht werden, um den Schwellenwert zu überschreiten.

Fazit zu Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sind sehr fahrgastfreundlich formuliert und gelten unabhängig vom Grund für die Verzögerung. Sie sind durch das einheitliche Fahrgastrechte-Formular vergleichsweise einfach einzufordern und werden erfahrungsgemäß auch sehr zeitnah und ohne weiter Nachfragen ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen zu DB Fahrgastrechten

Was kostet eine Verspätung bei der Bahn?   +

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erhält man 25 Prozent des Fahrkartenpreises zurück und bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten erhält man 50 Prozent des Fahrkartenpreises zurück.

Welche Züge darf man bei einer Verspätung nehmen?   +

Wenn voraussichtlich eine verspätete Ankunft am Zielort erwartet wird dürfen Sie mit einem anderen Zug, der nicht reservierungspflichtig ist, fahren. (z.B. Nutzung eines ICEs, obwohl Fahrkarte nur für einen IC, gilt allerdings nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie Ländertickets)

Was passiert mit einer Sitzplatzreservierung bei Verspätung?   +

Fällt der gebuchte Zug aus oder verpasst Ihr einen Anschlusszug, auf dem Ihr einen Sitzplatz gebucht habt, wird Euch die Gebühr in Höhe von 4,00 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 5,30 Euro (1. Klasse) erstattet. Auch dann, wenn die Platzkarte im Ticketpreis inkludiert war.

Wann muss die DB das Taxi bezahlen?   +

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer damit verbundenen Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr bzw. bei nicht erreichen des Fahrtziels kann auf eine Alternativbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) zurückgegriffen werden, sofern das zuständige Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Hier erstattet das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.

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Autor

Severin ist seit ein paar Jahren in der Vielfliegerszene aktiv. Angefangen mit regelmäßigen Daytrips nach ganz Europa hat es ihn immer weiter in die Welt getrieben. Auf reisetopia teilt Severin besonders seine Tipps, um günstig durch Europa zu fliegen!

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