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Kunden werben Kunden - Gewinnen Sie exklusive Prämien & süße Köstlichkeiten aus Berlin für jeden geworbenen Kunden!

Sie sind noch kein reisetopia Hotels Kunde oder haben Ihren individuellen Link gerade nicht zur Hand?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected] mit Ihrem Vor- und Nachnamen und wir senden Ihnen im Anschluss Ihren persönlichen Link zur Freundschaftswerbung zu.

Unter allen neugeworbenen Kunden und dessen Werbern verlosen wir monatlich ganz besondere Luxusaufenthalte in unseren Partnerhotels weltweit.

Es erwarten Sie außergewöhnliche Prämien!

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Darüber hinaus erhält jeder von Ihnen neu geworbene Kunde ein persönliches Willkommensgeschenk, sobald der erste Aufenthalt absolviert wurde.

Q&A mit den wichtigsten Fragen

Welche drei Gewinnstufen gibt es?   +

Das Freunde-werben-Freunde-Programm von reisetopia Hotels sieht drei Gewinnstufen vor, bei dessen Erreichen Sie jeweils eine unserer exklusiven Prämien erhalten. Die erste Gewinnstufe erreichen Sie, sobald Ihr erster geworbener Freund die reisetopia Hotels Premium Mitgliedschaft abgeschlossen und seinen Luxusaufenthalt über reisetopia Hotels absolviert hat. Hat Ihr dritter geworbener Freund die reisetopia Hotels Premium Mitgliedschaft abgeschlossen und seinen Aufenthalt absolviert, qualifizieren Sie sich für die zweite Gewinnstufe. Die Prämie aus der dritten Gewinnstufe gewähren wir Ihnen, sobald ihr fünfter geworbener Freund die reisetopia Hotels Premium Mitgliedschhaft abgeschlossen und seinen Aufenthalt über reisetopia Hotels absolviert hat.

Welche Prämien kann ich gewinnen?   +

Folgende Prämien gewähren wir Ihnen beim Erreichen der jeweiligen Gewinnstufen:

Gewinnstufe 1: Exklusives reisetopia Hotels Travel Kit Gewinnstufe 2: Hochwertiger Kofferanhänger aus Leder Gewinnstufe 3: Einzigartige Flasche Moët & Chandon

Alle o. g. Prämien erreichen Sie in liebevoll von uns handverpackten Paketen, die darüber hinaus weitere kleine Überraschungen enthalten.

Wer kann neue Kunden werben?   +

Jeder, der bislang mindestens eine Anfrage über reisetopia Hotels gestellt hat, kann seine Freunde werben und so an dem Freunde-werben-Freunde-Programm von reisetopia Hotels teilnehmen. Wichtig ist, dass nur Neukunden als geworbene Freunde gewertet werden, die bislang keine Anfrage oder Buchung über reisetopia Hotels getätigt haben.

Wie erhalte ich meinen persönlichen Werbelink?   +

Ihren persönlichen Werbelink, den Sie zur Teilnahme an dem Freunde-werben-Freunde-Programm von reisetopia Hotels an Ihre Freunde weiterleiten können, finden Sie in der Email, die wir Ihnen nach Ihrem letzten reisetopia Hotels Aufenthalt zugesendet haben. Alternativ können Sie Ihren Link jederzeit bei unserem Hotelteam erfragen – kontaktieren Sie uns dafür gerne unter [email protected]

reisetopia Hotels spezialisiert sich auf den Verkauf von Luxushotels und bietet dabei neben einzigartigen Buchungsvorteilen und voller Flexibilität eine rundum personalisierte Beratung.

Teilnahmebedingungen & Datenschutzerklärung zur Aktion

1. Veranstalter der Aktion   +

Veranstalter der Aktion ist die reisetopia GmbH, Dessauer Str. 28-29, 10963 Berlin (folgend als reisetopia bezeichnet). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu der Aktion sind an die reisetopia GmbH zu richten ([email protected]). Eine Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2. Teilnahme   +

Der Geworbene nimmt an dieser Werbeaktion teil, wenn er die reisetopia Hotels Premium Mitgliedschaft abschließt sowie einen Aufenthalt über reisetopia Hotels bucht und absolviert. Der Werber erhält eine interne Punktgutschrift für den ersten durch eine geworbene Person absolvierten und an reisetopia vergüteten Aufenthalt, sofern die geworbenen Personen bei ihrer ersten Anfrage bei reisetopia Hotels den Namen des Werbers angegeben haben. Jeder Geworbene kann nur einen Werber haben. Eine Prämie wird dem Werber nach dem absolvierten und an reisetopia vergüteten Aufenthalt der ersten, dritten sowie fünften geworbenen Person ausgeschüttet. Hiervon unberührt erhält jeder Geworbene nach seinem absolvierten und an reisetopia vergüteten Aufenthalt ebenfalls eine Prämie. Sollten Werber oder Geworbener die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, so ist es reisetopia vorbehalten keine Prämie auszuschütten. Zudem gilt, dass sich reisetopia bei Verdacht von Missbrauch eine Prüfung vorbehält und somit auch die Ausgabe der Prämie verweigern kann. Das betrifft auch bereits ausgeschüttete Prämien, die im Zweifel zurückgefordert werden können. Dabei gilt ebenso zu beachten, dass ausschließlich Teilnehmer, von denen richtige und vollständige Datensätze vorliegen, berechtigt sind, an der Aktion teilzunehmen.

3. Teilnahmeberechtigte   +

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen. Sowohl der Werber als auch der Geworbene müssen jeweils individuelle natürliche Personen sein. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Angehörige selbiger und Bevollmächtigte der reisetopia GmbH. Die Freundschaftswerbung muss zudem von einer Privatperson durchgeführt werden, somit muss ein privater Zweck verfolgt werden. reisetopia behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Verdacht auf Manipulation oder unerlaubter (Mehrfach-) Teilnahme besteht.

4. Sonstige Bedingungen der Teilnahme   +

Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Geworbene den bereitgestellten Link des Werbers nutzt oder bei seiner ersten Anfrage bei reisetopia Hotels den Namen des Werbers angibt. Als erste Anfrage gilt die erste Interaktion mit dem Service von reisetopia Hotels per E-Mail oder das Absenden einer Buchungsanfrage über reisetopia.de/hotels. Der Teilnehmende erklärt seine Zustimmung zum Setzen des Cookies, da dies technisch notwendig ist und anderweitig keine Zuordnung stattfinden kann.

5. Aktionsgegenstand und Aktionszeitraum   +

Für den ersten absolvierten und an reisetopia vergüteten Aufenthalt durch eine geworbene Person wird dem Werber intern ein Punkt gutgeschrieben. Beim Erreichen bestimmter Schwellen erhält der Werber eine im Ermessen von reisetopia festgelegte Sachprämie. Konkret wird dem Werber beim Erreichen des ersten, des dritten und des fünften Punktes eine solche Prämie ausgeschüttet. Darüber hinaus erhält jede geworbene Person für ihren ersten absolvierten und an reisetopia vergüteten Aufenthalt eine im Ermessen von reisetopia festgelegte Sachprämie. Werber können über einen längeren Zeitraum auch mehrere Prämien erhalten. reisetopia behält sich vor, die Prämien und Schwellen zu jedem Zeitpunkt zu verändern oder das Programm teilweise oder vollständig einzustellen bzw. in jeglicher Weise anzupassen. Empfehlungen konstatieren keinen Anspruch gegenüber reisetopia. Erst nach Prüfung aller relevanten Merkmale erfolgt die freibleibende Zuteilung der Prämie an den Prämienempfänger. Der Versand des Aktionsgegenstandes erfolgt i.d.R. 1-2 Wochen nachdem der Geworbene eine bestimmte Schwelle erreicht hat und sobald alle Prüfungen seitens reisetopia abgeschlossen wurden. Eine Barauszahlung oder Kontogutschrift des Prämienwertes ist ausgeschlossen. Eine Übertragung an Dritte ist ebenso ausgeschlossen.

Die Aktion gilt bis auf Weiteres. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beenden.

7. Benachrichtigung der Teilnehmenden und Frist zur Annahme   +

Die Werber werden per E-Mail über ihre Prämie unterrichtet, sobald diese bereit zum Versand ist. Meldet sich der Teilnehmende nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung mit seinem vollen Namen und seiner Adresse zurück, verfällt der Anspruch auf den Aktionsgegenstand.

9. Anwendbares Recht   +

Die Aktion unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

10. Übermittlung des Aktionsgegenstand   +


Der Prämie wird entweder über E-Mail oder den postalischen Weg ausschließlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz versendet. Es erfolgt ausdrücklich kein Versand in andere Länder.

11. Beendigungsmöglichkeiten   +

Die reisetopia GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen. In solchen Fällen hat die reisetopia GmbH zudem das Recht, die Aktion nach seinem Ermessen zu modifizieren.

12. Datenschutz   +

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung der Aktion erhoben, verarbeitet und an Partner zum Zwecke der Durchführung der Aktion weitergegeben werden.

Zum Zwecke der Durchführung der Buchungen und Abrechnung sowie der Aktion werden persönliche Daten an Dritte übermittelt, auch in Drittstaaten außerhalb der EU. In letzteren Fällen wurde durch reisetopia ein gesonderter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung, nur die für die jeweiligen Zweck erforderlichen Daten werden an entsprechende Dienstleister übermittelt und nach Verwendung gelöscht.

Operatives Geschäft: Salesforce Inc, USA / Drip Inc, USA / ActiveCampaign LLC, USA / Microsoft Ireland Operations, Ltd., Irland

Versand von Sachprämien: SendCloud GmbH sowie die beauftragten Post- oder Paketdienstleister

Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der [reisetopia GmbH](http://reisetopia.de/datenschutz)

13. Rechtsweg und Haftung   +

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Prämien. Die reisetopia GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die reisetopia GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für die Aktion gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die reisetopia GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die reisetopia GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die reisetopia GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Prämienempfänger oder Angehörigen in Zusammenhang mit der Prämie widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14. Salvatorische Klausel   +

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.