Vor ein paar Tagen haben wir Euch einen Überblick darüber verschafft, welche Regeln bei einer Einreise nach Deutschland gelten. Heute zeigen wir Euch, welche Regeln in Deutschland selbst zu beachten und wo touristische Reisen schon wieder möglich sind. Dies sind die Corona-Lockerungen der einzelnen Bundesländer im Überblick!
Inhaltsverzeichnis
- Die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick
- Baden-Württemberg (Reisen gestattet)
- Bayern (Reisen ab 21. Mai gestattet)
- Berlin (Reisen verboten)
- Brandenburg (Reisen teils gestattet)
- Bremen (Reisen möglicherweise ab 21. Mai gestattet)
- Hamburg (Reisen verboten)
- Hessen (Reisen gestattet)
- Mecklenburg-Vorpommern (Reisen bis 7. Juni verboten)
- Niedersachsen (Reisen gestattet)
- Nordrhein-Westfalen (Reisen gestattet)
- Rheinland-Pfalz (Reisen gestattet)
- Saarland (Reisen ab 31. Mai gestattet)
- Sachsen (Reisen gestattet)
- Sachsen-Anhalt (Reisen teils gestattet)
- Schleswig-Holstein (Reisen gestattet)
- Thüringen (Reisen teils gestattet)
- Volle Flexibilität & exklusive Vorteile über reisetopia Hotels
- Fazit zu den Corona-Lockerungen der Bundesländer
Die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick
Seit Anfang Mai kündigen die Bundesländer, aufgrund sinkender Infektionszahlen, Lockerungen an. Dabei entsteht ein Durcheinander bei der Wiedereröffnung von Gastronomie, Tourismus und Freizeitbeschäftigungen, die abhängig von der Inzidenz verschiedenen Öffnungsperspektiven unterliegt. Da eine einheitliche Lösung wohl erst am 10. Juni bei der Bund-Länder Konferenz beschlossen wird, haben wir die tagesaktuellen Regeln zusammengefasst, die bis dahin gelten.
Alle Lockerungen sind nur da Möglich, wo die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Sofern das geschieht, greifen die Lockerungen der Bundesländer 48 Stunden nach ablauf der fünf Tage. Sobald in Landkreisen oder kreisfreien Städten die Inzidenz wieder auf 100 Steigt, tritt wieder die Bundesnotbremse in Kraft.
(Letzte Änderung: 21. Mai um 09 Uhr)
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Baden-Württemberg (Reisen gestattet)
Nach sieben Monaten Lockdown trat die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bereits am 15. Mai in Kraft, da die Sieben-Tage-Inzidenz in den meisten Stadt- oder Landkreisen zuvor an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gesunken war. Touristische Reisen nach Baden-Württemberg sind dadurch wieder gestattet – zumindest in allen Regionen mit einer Inzidenz von weniger als 100.

Gastronomie und Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
- Außen- und Innengastronomie ist zwischen 6 und 21 Uhr geöffnet.
- Betriebskantinen und Mensen an Universitäten sind geöffnet.
Freizeitveranstaltungen:
- Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden sind gestattet.
- Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind gestattet.
- Galerien, Museen und Gedenkstätten, Archive und Bibliotheken sind geöffnet.
- Zoologische und botanische Gärten im Außen- und Innenbereich sind geöffnet.
- Kleine Freizeiteinrichtungen im Freien wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten und Bootsverleihen sind für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen geöffnet.
- Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen sind geöffnet.
Bayern (Reisen ab 21. Mai gestattet)
Auch in Bayern wurden bereits Lockerungen von der Landesregierung angekündigt, die eine stabile Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 in den betreffenden Stadt- und Landkreisen vorsieht. Dieses Jahr ist damit unter anderem auch ein Pfingsturlaub in Bayern wieder möglich und kann in vollen Zügen genossen werden.

Gastronomie und Tourismus:
- Touristische Reisen sind ab dem 21. Mai erlaubt. Voraussetzung: ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest) der Gäste bei der Anreise sowie jeweils eine erneute Testung immer nach 48 Stunden. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.
- Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben sind auch im Innenbereich bis 22 Uhr erlaubt.
- Öffnung der Außengastronomie ist seit dem 10. Mai gestattet.
Freizeitveranstaltungen:
- Ab dem 21. Mai öffnen Seilbahnen sowie Fluss- und Seenschifffahrt.
- Stadt- und Gästeführungen sowie Berg-, Kultur- und Naturführungen sind im Freien ab dem 21. Mai erlaubt.
- Medizinische Thermen öffnen in den Außenbereichen.
Sofern eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Stadt- oder Landkreis überschritten wird, ist Voraussetzung für Freizeitaktivitäten ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht).
Berlin (Reisen verboten)
Der Senat hat die Lockerungen für die Außengastronomie für die Zeit ab dem 21. Mai beschlossen, ssofern die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter unter 100 liegt. Vorerst bleiben Hotels für touristische Übernachtungen in Berlin jedoch geschlossen.

Gastronomie und Tourismus:
- Vorerst keine Öffnung von Hotels für touristische Übernachtungen; Laut Berlins Bürgermeister wird dies erst gegen Mitte Juni wieder möglich sein.
- Öffnung der Außengastronomie gilt ab dem 21. Mai. Gäste brauchen hierfür ein negatives Testergebnis, einen Genesen- oder Impfnachweis.
Freizeitveranstaltungen:
- Galerien sind für Besucher, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, geöffnet. Vorab muss ein Termin gebucht werden.
- Auch der Einzelhandel hat für Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, geöffnet.
- Klein-Veranstalter im Freien wie z.B. Tretbootverleihe haben wieder geöffnet.
Brandenburg (Reisen teils gestattet)
Sofern in Landkreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, dürfen Brandenburger und Gäste ab dem 21. Mai Lockerungen genießen. Hotelöffnungen sind noch nicht teil dieser Lockerungen, jedoch dürfen Touristen bereits in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten Übernachten.

Gastronomie und Tourismus:
- Während Hotels und Pensionen weiterhin geschlossen bleiben müssen, können Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten wieder stattfinden.
- Mit Termin, Kontaktnachweis und einzuhaltenden Hygieneregeln dürfen Gaststätten und Cafés draußen wieder öffnen. Unter den Hygieneregeln fällt unter anderem eine Testpflicht der Gäste und eine Belegung von maximal zwei Haushalten pro Tisch.
Freizeitveranstaltungen:
- Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Sitzplätzen im Freien sind mit Einhaltung des Hygienekonzeptes und negativem Test wieder möglich.
- Freizeitparks dürfen mit Hygienekonzept, Abstand und Termin öffnen.
- Weitere Kulturveranstaltungen sind im Freien, auch mit Hygienekonzept und negativem Test, für bis zu 100 Besucher möglich.
Bremen (Reisen möglicherweise ab 21. Mai gestattet)
Bereits letzte Woche lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Bremen bei knapp über 60, weshalb die Stadt die Bundesnotbremse dank niedriger Infektionsraten ausgesetzt hat. Damit entfiel unter anderem die nächtliche Ausgangssperre. Dennoch sind für die Gastronomie, der Tourismusbranche und für Freizeitveranstaltungen bis zum 21. Mai noch keine Lockerungen bekannt gegeben worden.

Der Senat plant jedoch eine Neufassung der bremischen Corona-Verordnung, wenn die bremische Bürgerschaft rechtzeitig zustimmt, könnte diese zum 21. Mai 2021 gelten. Diese enthält die folgenden Lockerungen:
Gastronomie und Tourismus:
- Beherbergungsbetriebe sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten für touristische Übernachtungen geöffnet werden. Außer bei ausschließlich selbst genutzten Ferienwohnungen ist bei der Anreise ein negatives Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen.
- Öffnung der Außengastronomie mit striktem Schutzkonzept, dessen Einzelheiten zum vom Senat derzeit erarbeitet wird.
Freizeitveranstaltungen:
- Mit Schutzkonzepten sollen ebenfalls wieder Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien zugelassen werden. Hier berät der Senat ebenfalls die Details der Schutzkonzepte beraten.
Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, sind künftig im Bundesland Bremen von allen Testpflichten ausgenommen.
Wir halten euch selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald die neue bremische Corona-Verordnung geltend gemacht wird.
Hamburg (Reisen verboten)
Auch Hamburg hat vor kurzem bekannt gegeben, dass Lockerungen für die Außengastronomie pünktlich zu Pfingsten am 22. Mai stattfinden sollen. Touristische Reisen sind jedoch nach wie vor nicht gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Übernachtungsangebote werden nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Die Außengastronomie darf ab dem 22. Mai öffnen. Voraussetzung ist, dass sich höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einen Tisch setzen.
- Ein Termin für die Freigabe der Innengastronomie steht noch nicht fest.
Freizeitveranstaltungen:
- Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen unter den Auflagen einer Testpflicht, einer Kontaktnachverfolgung und einer Personenzahlbegrenzung wieder öffnen. Beim Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt ab dem 22. Mai sogar die Testpflicht, sofern die 7-Tage-Inzidenz sich stabil unter 50 hält.
- Auch Tierparks und botanische Gärten dürfen wieder ihre Außenbereiche öffnen, solange beim Besuch ein negativer Corona-Test vorliegt.
- Der Fischmarkt fällt weiterhin vorerst aus.
Hessen (Reisen gestattet)
Der goldene Wert von einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 greift auch in Hessen, somit gibt es seit dem 17. Mai mehr Freiheiten, durch die unter anderem touristische Übernachtungen wieder möglich sind.

Gastronomie und Tourismus:
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind ebenfalls unter Auflagen wieder geöffnet. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt: eine Auslastung mit maximal 60 Prozent sowie ein Corona-Test bei Anreise und zwei Tests pro Woche während des Aufenthaltes.
- Die Außengastronomie ist mit Auflagen geöffnet. Voraussetzung: ein aktueller Corona-Test, Abstand, Sitzplatzpflicht und die Aufnahme von Kontaktdaten.
Freizeitveranstaltungen:
- Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks haben mit Auflagen und einer Anmeldepflicht wieder geöffnet.
- Die Innenräume von Museen und Schlösser können ebenfalls mit einer Anmeldung besucht werden.
Mecklenburg-Vorpommern (Reisen bis 7. Juni verboten)
Auch Mecklenburg-Vorpommern hat einige Lockerungen bekannt gegeben, die bereits am Pfingstsonntag in Kraft treten. Jedoch unterscheidet dieses Bundesland teils zwischen Einwohnern des Landes und Gästen aus anderen Bundesländern. Zurzeit sind jedoch touristische Übernachtungen nicht gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Ab dem 7. Juni sind touristische Übernachtungen ausschließlich für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern gestattet.
- Ab dem 14. Juni sind touristische Übernachtungen auch für Gäste aus anderen Bundesländern genehmigt.
- Die Außen- und Innengastronomie in Mecklenburg-Vorpommern kann von Pfingstsonntag an wieder öffnen.
Freizeitveranstaltung:
- Während der Einzelhandel bereits teilweise geöffnet hat, dürfen ab dem 25. Mai viele weitere derzeit geschlossene Geschäfte wieder öffnen.
- Veranstalter unter freiem Himmel, wie zum Beispiel Zoos und Tierparks, empfangen Gäste mit einem negativen Corona-Test.
Niedersachsen (Reisen gestattet)
Die niedersächsische Landesregierung hat für die Lockerungen der Coronabeschränkungen einen Stufenplan ins Leben gerufen. Demnach sollen die Beschränkungen in Etappen gelockert werden, sofern sich die Infektionslage weiterhin positiv entwickelt. Touristische Übernachtungen sind bereits wieder gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Hotels für touristische Übernachtungen haben bereits seit dem 10. Mai unter Auflagen wieder geöffnet, diese konnten jedoch vorerst nur von Gästen besucht werden, die ihren erst oder zweit Wohnsitz in Niedersachsen haben. Seit dem 18. Mai können nun jedoch auch Auswärtige Reisende touristische Angebote wahrnehmen. Alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und zweimal pro Woche einen negativen Test vorweisen.
- Seit 10. Mai ist die Außengastronomie wieder unter Auflagen geöffnet. Diese Verfügt über ein Hygienekonzept und darf bis 23:00 Uhr geöffnet haben.
- Obwohl bisher keine neuen Regelungen für die Innengastronomie vorliegen, sieht der Stufenplan die Öffnung der Innengastronomie für die nächste Zwischenstufe vor. Da in vielen Kreisen die Inzidenz bereits unter 50 liegt, könnte eine Öffnung noch vor Ende des Monats möglich sein.
Freizeitveranstaltungen:
- Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sofern auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht geimpften oder genesenen Personen eine Testpflicht.
- Kleine Veranstalter unter freiem Himmel, wie zum Beispiel Kajak verleihe, sind weiterhin geöffnet. Wobei Seilbahnen auch weiterhin geschlossen bleiben, Sessellifte aber geöffnet werden können.
- Freizeitparks unter freiem Himmel können mit einem Test-, Impf- oder Genesungs-Nachweis besucht werden.
Nordrhein-Westfalen (Reisen gestattet)
Bereits seit dem 15. Mai bietet eine aktualisierte Coronaschutz-Verordnung angenehme Lockerungen im westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Demnach sind touristische Reisen nach Nordrhein-Westfalen wieder gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Hotels haben unter Auflagen wieder geöffnet. Hierbei ist die Erlaubnis jedoch auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt.
- Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt. Voraussetzung: eine verminderte Gästezahl und Zugang nur für Getestete, Geimpfte und Genesene.
Freizeitveranstaltungen:
- Für Museen, Galerien und andere Freizeiteinrichtungen ist ein Besuch wieder gestattet, jedoch eine Terminbuchung notwendig. Im Innenraum werden hier pro Besucher 20 Quadratmeter an Platz angerechnet.
Rheinland-Pfalz (Reisen gestattet)
In Rheinland-Pfalz herrscht ebenfalls eine Lockerung dank stabil sinkender Infektionszahlen und stetig wachsenden Impfungen. Demnach findet eine Lockerung in drei Stufen statt, da auch hier die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen fünf Tage lang unter 100 gelegen haben. Seit dem 12. Mai sind daher touristische Übernachtungen unter verschiedenen Voraussetzungen wieder gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Eine kontaktarme Übernachtung in Hotels ist seit dem 12. Mai wieder möglich, sofern ein eigenes Bad vorhanden und das Frühstück auf dem Zimmer angeboten wird. Übernachtungen in Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind ebenso gestattet.
- Ab dem 2. Juni soll die dritte Öffnungsstufe in Kraft treten, welche eine Öffnung der kompletten Hotels samt Innengastronomie und Wellnessbereiche vorsieht.
- Die Außengastronomie ist bereits seit Ende März und unter Auflagen wieder geöffnet.
- Ab dem 21. Mai soll, sofern die Inzidenz unter 50 liegt, die Innengastronomie mit Abstand, Test und Maske wieder öffnen.
Freizeitveranstaltungen:
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien sind mit Tests erlaubt. Hier ist eine Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen, festgelegt.
- Ab dem 2. Juni sollen auch kulturelle Angebote im Innenbereich wie zum Beispiel Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen wieder möglich sein.
Saarland (Reisen ab 31. Mai gestattet)
Auch im Saarland wurden Lockerungen bekannt gegeben da die Inzidenz mehrere Tage unter 100 gelegen hat. So standen bei der neuen Corona-Verordnung Öffnungsschritte in der Gastronomie und in der Kultur auf dem Plan. Jetzt wurde auch ein Öffnungstermin für das touristische Reisen bekannt gegeben.

Gastronomie und Tourismus:
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen ab 31. Mai wieder gestattet
- Außengastronomiebereiche sind wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten betragen hier 6:00 Uhr bis 01:00 Uhr. Eine Terminvergabe sowie Dokumentationspflicht sind Voraussetzung für einen Besuch.
- Innengastronomie ab 31. Mai mit tagesaktuellen negativem Test gestattet
Freizeitveranstaltungen:
- Der Einzelhandel sowie Museen, Kinos, Theater, Zoos und Fitnessstudios sind unter Hygieneauflagen auch wieder geöffnet.
Sachsen (Reisen gestattet)
In Sachsen stehen Freiheiten dank sinkender Corona-Infektionszahlen in Aussicht. Die sächsische Landesregierung hat dafür eine Corona-Schutzverordnung beschlossen welche bis Ende Mai gilt. Die Schutzverordnung tritt in Kraft sobald auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt. In einigen Landkreisen haben Hotels für touristische Übernachtungen wieder geöffnet.

Gastronomie und Tourismus:
- In Landkreisen, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, haben Hotels seit dem 10. Mai für touristische Übernachtungen unter Auflagen geöffnet.
- Die Außengastronomie hat seit dem 10. Mai wieder öffnen. Voraussetzung: Terminvergabe, Kontakterfassung sowie ein Negativtest, sofern mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen.
Freizeitveranstaltungen:
- Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind bei einer Inzidenz unter 100 ebenfalls wieder geöffnet. Diese müssen zusätzlich zu den Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Corona-Test.
- Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 50 liegt entfallen die Auflagen komplett für Außenbereiche der Gastronomie, zoologische und botanische Gärten.
In Sachsen werden vollständig gegen Corona geimpfte Personen sowie Genesene in vielen Punkten mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Sachsen-Anhalt (Reisen teils gestattet)
Sachsen-Anhalt ermöglicht mit einer neuen Corona-Landesverordnung Lockerungen in Kreisen mit wenigen Corona-Infektionen. Öffnungen sind zukünftig in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Kultur und Tourismus angesetzt. Momentan sind touristische Übernachtungen in Sachsen-Anhalt nur auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen mit Selbstversorgung möglich.

Gastronomie und Tourismus:
- Autarker Tourismus ist seit dem 8. Mai wieder möglich. Dazu zählen Orte, in denen sich die Gäste selbst verpflegen können, wie Beispielsweise Campingplätze und Ferienwohnungen.
- Seit dem 8. Mai dürfen Gastronomen nach der neuen Landesverordnung ihre Außenbereiche wieder öffnen. Die Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen, außerdem dürfen maximal sechs Menschen an einem Tisch sitzen. Des Weiteren müssen Gastronomen die Gäste analog oder digital dokumentieren.
Freizeitveranstaltungen:
- Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive dürfen mit strengen Abstandsregeln wieder öffnen.
- Im Freien dürfen Literaturhäuser, Theater, Kinos und Konzerthäuser Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 100 Gästen anbieten.
Bei zukünftigen Entwicklungen bezüglich der Corona-Landesverordnung in Sachsen-Anhalt halten wir Euch auf dem Laufenden.
Schleswig-Holstein (Reisen gestattet)
Auch Schleswig-Holstein fährt das öffentliche Leben weiter hoch. Für Einheimische und für Gäste aus ganz Deutschland ist unter Corona-Bedingungen wieder mehr möglich. Voraussetzung hierfür sind strenge Hygienekonzepte sowie eine ausführliche Teststrategie. Beschlossen wurden diese Neuerungen von der Landesregierung da auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 lag. Touristische Übernachtungen sind hier seit dem 17. Mai gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Seit dem 17. Mai sind auch touristische Übernachtungen wieder möglich. Gäste in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen, müssen mit einem frischem negativen Corona-Test anreisen und diesen alle drei Tage erneuern. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
- Die Außengastronomie hat schon seit dem 12. April unter auflagen geöffnet. Insgesamt zehn Gäste dürfen im Freien zusammensitzen.
- Seit dem 17. Mai darf nun auch die Innengastronomie unter strengen auflagen öffnen. Voraussetzung um sich in den Innenräumen aufzuhalten ist ein negativer Testnachweis oder ein Impfnachweis. Auch die Mitarbeiter der Gastronomie brauchen aktuelle Tests. Hier dürfen dann maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.
Freizeitveranstaltungen:
- Auch zum 17. Mai können alle Freizeit- und Kultureinrichtungen Ihre Außenbereiche, bei Wahrung der Abstände und mit Kontaktdatenerfassung und Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, öffnen.
- Freibäder sind auch wieder für das Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet. Saunen, Whirlpools u.ä. bleiben jedoch vorerst noch geschlossen.
Thüringen (Reisen teils gestattet)
Thüringen setzt darauf, dass durch ansteigende Impfzahlen und einer langsam sinkenden Inzidenz, im Juni weitreichende Öffnungsschritte möglich werden. Bis dahin gilt die neue Corona-Verordnung als eine Art Übergangsverordnung. Diese tritt in Kraft, wenn Stadt- oder Landkreise in Thüringen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 erreichen. Bisher haben nur wenige Landkreise die kritische Schwelle unterschritten. Daher sind touristische Übernachtungen in Hotels weiterhin verboten. Camping oder Übernachtungen in Ferienwohnungen sind jedoch gestattet.

Gastronomie und Tourismus:
- Touristische Übernachtungen in Hotels sind weiterhin auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 verboten.
- Campen und Urlaub in einer Ferienwohnung sind wiederum möglich.
- Seit dem 6. Mai gilt bei einer Inzidenz von unter 100, dass Besuche der Außengastronomie wieder gestattet sind. Für die Innengastronomie steht jedoch noch kein Öffnungstermin fest.
Freizeitveranstaltungen:
- Bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 dürfen auch Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Voraussetzung hierfür ist ein Negativtest der Kunden und Kontaktnachverfolgung.
- Auch Museen und ähnliche Kultureinrichtungen sowie Gedenkstätten dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen.
Auch in Thüringen kann überall, wo ein negativer Corona-Test nötig ist, dieser durch ein Impf- oder Genesenennachweis ersetzt werden.
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Fazit zu den Corona-Lockerungen der Bundesländer
In vielen Bundesländern können sich getestete, geimpfte und genesene Personen gleichermaßen auf umfassende Lockerungen des öffentlichen Lebens freuen. Hauptaugenmerk sind dabei Gastronomie und Tourismus, für die in vielen Bundesländern lang ersehnte Lockerungen eintreten. Zu hoffen bleibt, dass bald alle Bundesländer von den Maßnahmen einer bundeseinheitlichen Lösung profitieren können.
Tipp: Sofern Ihr Euch noch unsicher seid, aber eigentlich gerne einen Urlaub Buchen möchtet, stehen wir Euch jederzeit für Fragen zur Verfügung!
Touristische Übernachtungen sind in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 möglich in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Touristische Übernachtungen sind auch, in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 50, in Sachsen möglich. (Stand 21. Mai 16 Uhr)
Alle Hotels haben nur unter bestimmten Hygienekonzepten geöffnet. Diese beinhalten in allen Fällen eine Einhaltung des Mindestabstandes. In vielen gemeinschaftlichen Wellnessbereichen (Saunen, Whirlpools etc.) ist es schwer diesen Stattzugeben, weshalb die meisten Hotels ihre Wellnessbereiche noch nicht geöffnet haben. In manchen Bundesländern sind jedoch Körperbehandlungen (z.B. Massagen, Gesichtsbehandlungen) wieder erlaubt. Um sicherzugehen, informiert Ihr Euch am besten direkt beim jeweiligen Hotel!
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Hallo, gibt es irgendwelche Informationen bezüglich Öffnung von Wellnessbereichen?
Hallo Christian, das ist leider von Bundesland zu Bundesland sowie auch von Hotel zu Hotel unterschiedlich. Bei manchen Bundesländern wird in deren Corona-Verordnung explizit darauf verwiesen das Saunen, sowie andere Gemeinschaftsbereiche in Spas geschlossen bleiben müssen. In anderen Bundesländern hingegen steht dies nicht in der Verordnung, jedoch haben viele Hotels den Spa Bereich nach wie vor geschlossen da dieser nicht mit dem Hygienekonzept der neuen Verordnung einhergeht (Mindestabstand etc.). Grundsätzlich hat die Mehrheit also (bis auf Außenpools, private Saunen etc.) geschlossen – eine Öffnung ist in vielen Fällen erst mit den nächsten Lockerungsschritten geplant. Bezieht sich deine Frage auf ein bestimmtes Bundesland bzw. auf bestimmte Hotels? Liebe Grüße
Guten Abend Christian,
in München haben die Pools in einigen Hotels wieder geöffnet. Nach meinem letzten Kenntnisstand bietet beispielsweise das Andaz in München wieder Massagen an, ob der Hotelpool öffnet konnte mir am Montag noch niemand abschließend sagen.
Liebe Grüße,
Tobi
Danke Euch! Meine Frage bezog sich tatsächlich auf die Hotels in Bayern. Im Zweifelsfall wird man beim direkt Hotel anrufen müssen.
gutes intro bild aus MZ! time for spring, summer and some travels!
Hätte man den Text nicht ohne Rechtschreibfehler verfassen können?
Hinweis zu “Reisefreiheiten” in Hessen: Touristische(!) Übernachtungen in Hotels oder Pensionen sind nach wie vor NICHT möglich – und werden es frühestens NACH Pfingsten sein – in Frankfurt und Wiesbaden, wohl aber im Hochtaunus-Kreis (z.B. Bad Homburg, von wo aus man die Frankfurter Skyline sehen kann 😉) – soweit eine Auskunft der hessischen Landesregierung von heute (18.05.) Nachmittag unter Berufung auf RKI.
Entscheidend ist also nicht das Bundesland, sondern der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Das gilt für alle Bundesländer.
Hallo Jörg, vielen Dank für deinen Kommentar. Dass die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ausschlaggebend sind, ist zwar schon so im Artikel kommuniziert, jedoch habe ich das jetzt noch einmal am Anfang des Artikels etwas mehr verdeutlicht. Bzgl. Hessen: Laut den von der hessischen Landesregierung veröffentlichten Informationen am 18. Mai, greift bei einer Inzidenz von unter 100 ein Stufenplan. In dessen sind mit der ersten Stufe auch touristische Übernachtungen wieder gestattet. So heißt es dort: “Übernachtungsangebote sind in Stufe 1 zulässig, wenn bei Aufenthalten zu touristischen Zwecken ein Negativnachweis bei der Anreise sowie bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen zweimal wöchentlich vorgelegt wird”. Von dieser Regelung sind keine Landkreise oder Städte ausgenommen. Mehr Informationen dazu findest du auf der Webseite der hessischen Landesregierung: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/restaurants-reisen-und-uebernachtung/gaststaetten-und-hotels Liebe Grüße