Uns erreichen jeden Tag zahlreiche E-Mails mit Hilferufen aus aller Welt. Eine Frage, die sich dabei immer wieder stellt, ist der Preis von Rückholflügen. Wir zeigen Euch deshalb, was für Kosten voraussichtlich auf Euch zukommen, wenn Ihr betroffen seid.

Die Coronakrise ist eine in vielerlei Hinsicht einmalige Situation. Insgesamt hat das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften Lufthansa und Condor bereits mehr als 150.000 Urlauber nach Hause gebracht, aktuell warten wohl mindestens weitere 50.000 auf eine Abholung. Doch kostenlos sind die Rückholflüge nicht und auch im Vergleich zu kommerziellen Flügen könnte sich der eine oder andere bezüglich der Preise wundern.

Aus welchen Ländern werden Rückholflüge angeboten?

Grundsätzlich bietet das Auswärtige Amt die sogenannten Rückholflüge von überall dort an, wo Passagiere gestrandet sind und eine größere Anzahl an Menschen, nach Hause kommen möchten. Dabei ist aber auch relevant, ob es noch kommerzielle Möglichkeiten für Flüge zurück nach Deutschland gibt. Die Regel ist hier recht klar: Je weniger kommerzielle Möglichkeiten es gibt, desto schneller wird einem im Rahmen von Rückholflügen geholfen. Deswegen etwa hatten Länder in Nordafrika oder auch Südamerika, wo teils gar keine Passagierflüge mehr angeboten werden, Vorrang. Eine weitere Rolle spielt, wie viele Reisende über Veranstalter gestrandet sind – diese haben vielfach selbst Rückholflüge organisiert, etwa von Phuket oder auch den kanarischen Inseln.

Novotel Phuket Kamala Beach Strand 4
Rückholflüge gibt es besonders aus Orten, mit vielen deutschen Touristen

Rückholflüge gibt es aktuell von fast allen Kontinenten, einzig Nordamerika ist aufgrund der vielen noch vorhandenen kommerziellen Flüge, bislang außen vor. Eine aktuelle Übersicht über alle geplanten Rückholflüge der Airlines findet Ihr unter diesem Link. Angeboten werden Rückholflüge übrigens nicht nur von der deutschen Regierung, auch die Schweiz und Österreich sowie teilweise auch andere europäische Länder wie Frankreich bieten Rückflüge. Teils können auch deutsche Passagiere diese Flüge wählen, wenn es Restplätze gibt. Die Koordination erfolgt hier genauso wie bei allen Rückholflügen über das Auswärtige Amt, weswegen sich Betroffene unbedingt auf der Seite für das Rückholprogramm registrieren sollten.

Was sagen Gesetz & Auswärtiges Amt zu den Kosten der Rückholaktion?

Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes kommt zwar mit einem Budget von 50 Millionen Euro daher, doch das heißt keineswegs, dass Passagiere kostenlos zurück nach Deutschland geholt werden. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es zu dieser Frage: “Es muss niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.” Im Konsulargesetz wird allerdings keineswegs geregelt, wie hoch eine mögliche Zahlung ist – weder in absoluten Beträgen noch in Prozent. Vielmehr gibt das Gesetz sogar darüber Auskunft, dass möglicherweise tatsächlich auch eine kostenlose Rückholung möglich sein könnte.

Hierzu heißt es in Paragraf 6, Absatz 2, des Konsulargesetzes:

Soweit die Entwicklung der Lage im Konsularbezirk, die persönlichen Verhältnisse des Hilfs- oder Schutzbedürftigen oder sonstige besondere Umstände es erfordern, kann von der Geltendmachung der Ansprüche auf Auslagenersatz abgesehen werden.

Sofern dies zutreffen würde, müssten die Passagiere die Kosten der Rückholung nicht tragen. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn im notwendigen Kostenübernahme-Dokument, das Passagiere vor der Reise ausfüllen müssen, steht folgender Satz:

Ich erkenne die gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung anteiliger Kosten der Katastrophenmaßnahmen an.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Auswärtige Amt hier generell einen Mittelweg gehen wird. Die Kosten sollen Passagieren weder ganz erlassen werden, siehe die Formulierung des Auswärtigen Amtes weiter oben, noch müssen die Gestrandeten für die gesamte Rettungsaktion aufkommen – deshalb das Budget von 50 Millionen Euro. Würden die Gestrandeten gemeinsam die gesamten Kosten für einen Leerflug in das jeweilige Land sowie den Rückflug tragen müssen, wären die Kosten vermutlich selbst bei einer voll ausgelasteten Maschine bei einem vierstelligen Betrag.

Die Rede ist stattdessen seitens der meisten Auslandsvertretungen davon, dass der Preis für die Rückholflüge sich im Rahmen eines regulären Economy Class Tickets bewegt – wer sich aber mit Flugpreisen auskennt weiß, dass selbst auf Langstrecken der Preis pro Richtung bei einem solchen zwischen 200 und 2.000 Euro liegen kann. Entsprechend lohnt es sich einen Blick darauf zu werfen, wie viel Passagiere am Ende wirklich für die Rückholaktion bezahlen müssen.

Wie viel Geld müssen Gestrandete direkt bezahlen?

Das Besondere an der Rückholaktion ist, dass die Passagiere kaum oder gar nicht in Vorleistung gehen müssen. Je nach Land und Botschaft ist entweder gar keine Vorleistung notwendig oder eine Zahlung von 99,99 Euro. Letztere wurde wohl erst vor wenigen Tagen eingeführt, da es zuvor keine Berichte dieser Art gab. Diese Zahlung hilft scheinbar bei der Organisation, da es zuvor angeblich zu sogenannten No-Shows gekommen ist – also Passagieren, die sich zwar eingetragen haben, aber schlussendlich nicht den Flug wahrgenommen haben. Dadurch konnten andere Gestrandete nicht gerettet werden. Dies soll durch die Vorauszahlung von 99,99 Euro zumindest eingeschränkt werden.

Condor Boeing 767-300
Condor fliegt Urlauber aus zahlreichen Weltregionen nach Hause

Eine höhere Zahlung ist vor Ort üblicherweise nicht notwendig, wodurch Passagiere gegenüber kommerziellen Flügen einen klaren Vorteil haben: Hier ist es die Regel, dass Passagiere vor dem Antritt der Reise den gesamten Flugpreis bezahlen müssen. Für Passagiere, die Rückholaktionen anderer Länder nutzen, können allerdings andere Bedingungen gelten. Teilweise ist hier eine Zahlung des vollen Flugpreises vor Antritt der Reise notwendig, auch die Kosten können abweichen.

Wie viel müssen Passagiere insgesamt für die Rückholflüge bezahlen?

In jedem Fall ist die Anzahlung von 99,99 Euro nur ein Bruchteil der schlussendlich auf Passagiere zukommenden Kosten. Bislang haben scheinbar allerdings keine Betroffenen eine Rechnung erhalten, die sie ausgleichen müssen. Entsprechend lässt sich der genaue Betrag, den Gestrandete für Rückholflüge aufbringen müssen, nur abschätzen. Für Rückholflüge innerhalb von Europa haben andere Länder ihren Bürgern beispielsweise Beträge von knapp 200 Euro für einen einfachen Flug in Rechnung gestellt. In einem ähnlichen Rahmen werden sich wohl auch die Kosten für die Rückholaktion von deutschen Passagieren aus europäischen Ländern belaufen. Rückflüge von den Kanaren und aus Nordafrika werden sich wohl bei etwa 200 bis 400 Euro pro Person bewegen.

Auf der Langstrecke kann es dagegen noch deutlich teurer werden. Bekannt ist beispielsweise von der Botschaft in Peru, dass die Kosten für die Rückholaktion pro Person bei etwa 800 Euro liegen werden. Auch bei anderen Langstreckendestinationen werden die Kosten sich wohl im Bereich von 600 bis 1.000 Euro orientieren. Abzuwarten bleibt, ob die Rückflüge von Australien und Neuseeland möglicherweise noch teurer sein könnten: Hier ist zwingend ein Tankstopp notwendig, die Distanz zudem noch einmal deutlich höher – nicht umsonst sind kommerzielle Flüge nach Down Under vergleichsweise teuer. Es wäre also nicht verwunderlich, wenn die Rückholflüge aus Australien und Neuseeland am Ende 1.000 Euro und mehr pro Person kosten könnten.

Warum sind die Rückholflüge vergleichsweise teuer?

Die Rückholflüge wirken für Passagiere auf den ersten Blick möglicherweise recht hoch. Heutzutage kosten früh gebuchte Hin- und Rückflüge nach Asien oder Nordamerika beispielsweise oft nur 400 Euro oder weniger – das macht 200 Euro pro Flugrichtung. Da erscheinen Werte von 600 bis 1.000 Euro für Rückholflüge auf der Langstrecke auf den ersten Blick enorm teuer. Doch dabei sollte man die Grenzkostenrechnung nicht außer Acht lassen: Üblicherweise verkaufen Passagiere nur die ersten Tickets eines Fluges sehr günstig, danach steigen die Preise für jeden weiteren Sitz. Die “letzten” Plätze kosten dann gut und gerne auch deutlich mehr als 1.500 Euro, selbst in der Economy Class. Selbst wenn bei einem Flug also teilweise Tickets für nur 200 Euro pro Richtung verkauft werden, liegt der durchschnittliche Preis in der Economy Class am Ende meist zwischen 500 und 1.000 Euro.

Dazu kommt, dass die meisten Fluggesellschaften viel Geld mit den Plätzen in den Premium-Klassen verdienen, oftmals würde die Kalkulation ohne Tickets in diesen Klassen sogar gar nicht aufgehen. Da hier die Tickets meist für Preise zwischen 500 und 2.000 Euro (Premium Economy Class), 1.000 und 4.000 Euro (Business Class) und 2.000 bis 8.000 Euro (First Class) verkauft werden, ergibt sich für das gesamte Flugzeug noch einmal eine andere Durchschnittskostenrechnung. Auf einmal zahlt der durchschnittliche Passagier dann einen hohen dreistelligen Eurobetrag pro Richtung – zumindest bei einer voll ausgelasteten Maschine und im Durchschnitt über alle Saisons hinweg.

Lufthansa Airbus A330 Sonnenaufgang Sunrise Düsseldorf
Der durchschnittliche Passagier zahlt bei der Lufthansa einen hohen dreistelligen Betrag

Auf den Rückholflügen werden Tickets in den Premiumklassen nicht verkauft, vielmehr werden die Airlines gebeten, älteren Passagieren Vorrang für die Zuteilung dieser Plätze zu geben. Einen entsprechenden Premium-Service gibt es zwar nicht, allerdings die besseren Sitze – ohne, dass dafür mehr bezahlt wird. Dies erklärt wiederum, warum der durchschnittliche Preis pro Sitzplatz im gesamten Flugzeug relevant ist, um zu verstehen, warum die Rückholflüge so teuer wirken. Dem tut auch keinen Abbruch, dass die Maschinen fast alle komplett gefüllt sind, denn im Vergleich zur kommerzielen Luftfahrt gibt es ein entscheidendes Problem: Die Maschinen fliegen eine Strecke leer, wodurch enorme Kosten entstehen, die wiederum ausgeglichen werden müssten. Die realistische Auslastung liegt also gerade mal bei maximal 50 Prozent, womit ein Flug schon bei normalen Durchschnittskosten kaum rentabel durchzuführen ist.

Somit sollte nachvollziehbar sein, warum die Rückholflüge für Passagiere auf den ersten Blick so teuer wirken und dennoch weitere Mittel notwendig sind, um die Kosten zu decken.

Ist eine Buchung mit kommerziellen Fluggesellschaften günstiger?

In ausgewählten Fällen haben oder hatten Passagiere zumindest bis vor wenigen Tagen noch die Wahl zwischen Rückholflügen und kommerziellen Flügen, etwa ab Australien, Asien oder auch Afrika. Besonders Qatar Airways ist hierbei dadurch aufgefallen, noch ein überraschend großes Flugangebot bereitzuhalten. Dabei ergibt sich teilweise ein interessantes Bild, denn während im Großen und Ganzen die Rückholflüge für Passagiere im Schnitt günstiger sind, muss das nicht immer der Fall sein. Wer beispielsweise am 20. März einen Qatar Airways Flug ab Bangkok oder Phuket nach Deutschland für den 31. März gebucht hat, konnte teilweise Preise zwischen 600 und 1.000 Euro finden. Viel günstiger als ein Rückholflug ist das sicherlich nicht, aber in Ausnahmefällen konnte man tatsächlich günstigere Verbindungen bei kommerziellen Airlines buchen.

Mittlerweile allerdings wird dies immer schwieriger, in den nächsten zwei Wochen kosten kommerzielle Tickets von Qatar Airways ab den meisten Airports mindestens 1.500 Euro, oft sogar 2.000 Euro und mehr. Günstiger wird es erst wieder in Richtung Mitte April, womit rein finanzielle betrachtet die Rückholflüge zweifelsfrei die günstigere Variante sind – zumal Passagiere für diese nicht in Vorleistung gehen müssen. Ein Risiko bleibt aber natürlich: Ob es für jedes Land am Ende wirklich Rückholflüge gibt und ob alle Gestrandeten mitkommen, lässt sich aktuell noch nicht sicher sagen. Eine Buchung von kommerziellen Flügen kann also unter Umständen weiterhin sinnvoll sein, auch wenn die Kosten noch einmal etwas höher liegen als bei den Rückholflügen.

Übernehmen Airlines & Reiseveranstalter die Kosten für Gestrandete?

Die meisten Gestrandeten hatten natürlich auch bereits für ihren Rückflug nach Deutschland bezahlt. In den meisten Fällen wurde dieser entweder wegen lokaler Bestimmungen oder aber aus ökonomischen Gründen gestrichen. Entsprechend wäre es nachvollziehbar, wenn Passagiere von der Airline Geld zurückfordern könnten. Leider ist die Sache allerdings in diesem Fall deutlich komplexer, zumal hier noch einmal zu unterscheiden ist: Bei Flügen ab der Europäischen Union (bezogen auf den Rückflug) oder mit Fluggesellschaften aus der Europäischen Union sowie der Schweiz gilt grundsätzlich die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei Flügen ab anderen Ländern und Airlines, die nicht aus der EU sind, greifen dagegen die nationalen Gesetze, die meist deutlich weniger Absicherung bieten und darüber hinaus im Zweifel vor Ort eingeklagt werden müssen – schlechte Chancen für Verbraucher.

Thai Airways Airbus A380
Bei Nicht-EU-Airlines wird es schwierig, Geld zurückzuholen

Ist ein Fall dagegen von der Fluggastrechteverordnung gedeckt, ist die Sache aus Kundensicht etwas besser. Hier ist eine Fluggesellschaft bei einer Streichung – unabhängig davon, ob aus ökonomischen Gründen oder nicht – dazu verpflichtet, eine Umbuchung auf andere Verbindungen vorzunehmen oder alternativ die Kosten für eine Rückreise zu tragen. Grundsätzlich würde das auch für Flüge gelten, die im Rahmen der Rückholaktion organisiert werden. Dabei ist auch wichtig, dass anders als bei Entschädigungen irrelevant ist, ob die Flüge aus Gründen abgesagt wurden, welche die Fluggesellschaft nicht zu verantworten hat (sogenannte höhere Gewalt). In jedem Fall stehen Passagieren Betreuungsleistungen (z.B. eine Hotelübernachtung oder Verpflegung) und eine Umbuchung auf die nächstmögliche Reisemöglichkeit nach Hause zu.

Dabei gilt zu beachten, dass dies nur dann der Fall ist, wenn die Airline den Flug gestrichen hat. Möchte ein Passagier einen Flug beispielsweise am 30. April, der allerdings weiterhin im Flugplan steht, stornieren und früher mit einem Rückholflug nach Hause fliegen, gibt es weder einen Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises für den Rückflug noch ein Anrecht auf eine kostenfreie Umbuchung – zumindest so lange nicht, bis der Flug offiziell gestrichen wird.

Bei Pauschalreisen ist die Rechtslage deutlich einfacher. Wer bei einem deutschen oder europäischen (EU) Reiseveranstalter gebucht hat, erhält eine vollständige Rückerstattung des Preises für den Rückholflug – nachzulesen ist das in der EU-Pauschalreiserichtlinie. Dabei sollten Kunden allerdings darauf achten, möglichst nicht in Vorleistung zu gehen oder das Geld schnell zurückzufordern. Aktuell ist unklar, ob alle Reiseveranstalter die Krise überleben werden. Sollte ein Veranstalter in die Insolvenz rutschen, wäre es schwer bis unmöglich die entsprechende Forderung gegenüber dem Veranstalter gültig zu machen. Ideal ist, wenn ein Reiseveranstalter direkt die Kosten übernimmt und Verbraucher gar nicht erst in Vorleistung gehen müssen.

Fazit zu den Kosten für die Rückholflüge der Bundesregierung

Günstig sind die Rückholflüge für gestrandete Passagiere zweifelsfrei nicht. Doch wenn man ein wenig hinter die Kulissen blickt, kann man die Preise durchaus nachvollziehen, zumal kommerzielle Flüge in aktuellen Zeiten noch teurer sind. Wer nach Hause kommen möchte, sollte das Angebot des Auswärtigen Amtes deshalb auf jeden Fall annehmen. Bei Pauschalreisen muss man möglicherweise sogar überhaupt nicht für die Kosten aufkommen, auch in anderen Fällen könnten Fluggesellschaften für die Kosten in die Pflicht genommen werden – einen Blick auf die Rechtslage lohnt sich zumindest im Nachgang auf jeden Fall!

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Die Geschichte stimmt nicht ganz. ich buche einen Flug Düsseldorf Bangkok hin und zurück für 399 € und zwar 30 Tage vor Start. In dem Flug sind aber schon Steuern und die Kosten des Vermittlers enthalten. Dies fällt ja jetzt weg. Außerdem zahlt der Bund andere Sprit Preise. Somit darf ein Rückflug nicht mehr wie 100 € pro Person kosten. Alles andere ist aus der Not ein Geschäft machen. Man hätte durch Bordservice oder Entertainment Geld dazu verdienen können. Wurde alles eingestellt. Es gab auch auf einem 12 Std Flug nur Wasser und 2 Baquettes die aber wirklich schlecht waren.

  • Danke für den Beitrag. Ich war betroffen und habe mir selber einen offiziellen Evakuierungsflug bei der Lufthansa gebucht. Der war nicht günstig. Daher, habe ich Anspruch auf eine teilweise Erstattung der Kosten und falls ja wo kann ich den Anspruch geltend machen? Ich war beim offiziellen Rückholprogramm registriert.

    • Hey Martin, soweit ich weiß hast du keinen Anspruch darauf, da du dir den Flug selbst gebucht hast. Für solche Angelegenheiten würde ich mich aber noch mal direkt bei der Airline oder sogar beim Auswärtigen Amt informieren.

  • Vielen Dank für den Beitrag. Sehr informativ, dennoch bleibt das Aha-Erlebnis hier aus. Was ich immer noch nicht verstehe ist, wofür gibt die Regierung 50 Millionen aus, wenn die gestrandeten Touristen ihre Rückflüge selbst bezahlen müssen und diese aller Voraussicht nach im Schnitt teuerer sind?!! Können Sie mir das auch erklären?

    • Hey Beloussow, man geht von ca. 150.000 Passagieren aus die bisher zurückgeholt wurden. Bei 50 Millionen Euro macht das pro Ticket für den Passagier 333 Euro. Wie Moritz in dem Artikel sehr gut angegeben hat, kosten diese Flüge pro Passagier jedoch weitaus mehr. Ich hoffe ich konnte damit deine Frage etwas beantworten. Viele Grüße

  • Ein toller Artikel!

    Unser Rückflug wurde ersatzlos gestrichen, wir waren eine Woche lang uns selbst überlassen und erhielten keine brauchbaren Informationen. Auch vor Ort am Flughafen herrschte Chaos. Für uns bedeutete das: Wir lebten von Tag zu Tag und wussten nie, wie es weitergeht.

    Erst durch den Artikel habe ich von unseren Rechten gegenüber der Airline erfahren. Vielen Dank dafür, ich hoffe, dass wir sie durchsetzen können.

  • Ich finde es mehr als gerecht, dass die Leute an den Kosten beteiligt werden. Schließlich sitzen sie nicht schon seit 3 Monaten dort, sondern erst seit 3-4 Wochen, als das Chaos bereits absehbar war und sie sich trotzdem dorthin begeben haben.

  • Weshalb wollen die Leute überhaupt nach Hause? Aus dem Urlaubsland zurück ins Zentrum von COVID, in die Geisterstadt? Warum nicht einfach dort bleiben, soweit das möglich ist, es gibt konkurrenzlos günstige Übernachtung etwa in Dubai. Immer diese Panikreaktionen, immer diese Sehnsucht, das Leben möglichst stundengenau durchzuplanen, bei jeder Abweichen rutschen wir in die Depression. Online arbeiten kann man aus dem Urlaub auch…

    • Hallo John, ich glaube, dass viele Menschen einfach die Sicherheit zu Hause zu schätzen wissen, zumal niemand weiß, wann man ansonsten wieder zurück nach Deutschland kommen könnte. Auch in Hinblick auf die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie die Gesundheitsvorsorge vor Ort drohen Probleme. Genauso schließen viele Hotels und es ist generell schwierig, für Ausländer in einigen Ländern zu verbleiben.

    • Hallo,
      wir hatten auch das Problem in Thailand, dass Emirates plötzlich die Flüge storniert hat und wir nicht mehr heim konnten. Unser Veranstalter konnte uns keinen Flug anbieten und hat nur die Kosten fürs Hotel übernommen und hat uns nur vertröstet dass die auf der Suche nach einem Flug sind. Bis dann auf einmal hieß, das Auswärtige Amt übernimmt unsere Rückreise. So kann man es auch machen, leider.
      Zum Glück konnten wir noch Tickets mit Aeroflot über Moskau nach Berlin (sollten eig. nach Frankfurt)für nicht wenig Geld ergattern. Sind seit gestern zu Hause. Heute Mail vom AA bekommen dass am 2.04 Rückfluge gebucht werden können. Also im Nachhinein alles gut gemacht.
      Denn Urlaub ist in Thailand seit letzten Montag nicht möglich, immer mehr Einschränkungen.
      Der Veranstalter wollte für die Kosten keine Zusage geben, soll alles im Nachgang geprüft werden.
      Mal schauen, glab eher nicht

    • Weil es Leute gibt die auch wieder arbeiten müssen, es arbeitet nicht jeder online. Weiterhin gibt es in einigen Ländern eine Erfindung namens Visum, das läuft gern mal irgendwann aus womit man in manchen Ländern illegal festhängen würde, viel Spass damit wenn dann irgendwann eventuell ausgereist wird. Hinzu kommt das nicht jeder so topgesund ist, manch einer ist tatsächlich Risikopatient, da möchte man sich mit Corona nicht unbedingt in Kambodscha anstecken wo es kaum eine nennenswerte ärztliche Versorung gibt. Da ausserdem in den meisten Ländern genau wie in D alles Geisterstädte sind, macht es auch nicht all zu viel Freude da festzusitzen.

    • Weil es Leute gibt, die arbeiten müssen, Verpflichtungen haben und was will man in einer Geisterstadt im Ausland? In der Heimat hat man wenigstens Bekannte

      • Speziell zu Punkt 3 absolut anderer Meinung. Bekannte lernt man kennen, das ist eigentlich der tiefere Sinn des Reisens, oder?

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